Unsere Schule
Friedrich-Hiller-Schule
Grundschule & offene Ganztagsschule
in Schönwalde a.B.
Überarbeitet und neu verabschiedet am 16.11.2016
Inhaltsverzeichnis
- Unsere Schule
1.1 Über uns
1.2 Das macht uns aus
- 2. Unsere Schule im Alltag
2.1 Unser Leitziel
- Unsere Schulgemeinschaft
3.1 Der Schulelternbeirat
3.2 Der Schulverein
3.3 Die Schulsozialarbeit
3.4 Zusammenarbeit mit den Kitas
3.5 Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen
3.6 Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
- Unser Miteinander
4.1 Eigenverantwortlichkeit
4.2 Zu einer Gemeinschaft werden
4.3 Konfliktlösestrategien
- Unsere gemeinsame Aufgabe
oder Inklusives und individualisiertes Lernen
5.1 Im Vorschulbereich
5.2 Inklusives Lernen vom ersten Schultag an
5.3 So fördern und fordern wir „unsere Kinder“
5.3.1 Lernen mit einem Lern- und Förderplan
5.3.2 Förderung von Kindern mit Lese-
Rechtschreibschwäche
5.3.3 Förderung unserer Kinder nicht deutscher
Muttersprache
5.3.4 Förderung im Nachmittagsbereich
5.3.5 Diagnostische Maßnahmen an unserer Schule
- Vertretungskonzept
- Ausbildungskonzept
8. Das nehmen wir uns vor
- Unsere Schule
1.1 Über uns:
Die Friedrich-Hiller-Schule ist eine zweizügige, nach Jahrgängen getrennte Grundschule mit offener Ganztagsschule in Schönwalde a.B.
Im Oktober 2016 besuchen ca. 182 Schüler in sieben Klassen unsere Schule. Zusätzlich gibt es zwei DaZ (Deutsch als Zweitsprache)–Basisstufen. Hier werden die Kinder nicht deutscher Muttersprache zwei Stunden täglich unterrichtet.
Namensgeber der Schule war Herr Friedrich Hiller (1897 – 1981), der sowohl Bürgermeister (1948 – 1981) als auch Amtsvorsteher (1951 – 1981) der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg war. Von 1955 bis 1970 übte er außerdem das Amt des Kreispräsidenten des Kreises Oldenburg in Holstein aus.
Im Einzugsgebiet der Schule liegen die Gemeinden Schönwalde (ca. 2500 Einwohner) und Kasseedorf (ca. 1500 Einwohner).
In der Region erfährt die Schule eine hohe Akzeptanz sowohl Elternschaft als auch Politiker stehen der Schule positiv gegenüber, was sich nicht zuletzt durch eine gute finanzielle Ausstattung der Schule ausdrückt.
Seit Herbst 2003 ist die Friedrich-Hiller-Schule anerkannte offene Ganztagsschule mit unterschiedlichen Nachmittagsangeboten.
In Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern wurde das Schulgelände aufwändig umgestaltet, um es den Erfordernissen einer modernen Schule mit Ganztagsangeboten anzupassen.
Die räumliche Ausstattung beinhaltet neben den Klassenräumen
– eine Aula
– einen Filmraum
– einen neu eingerichteten Werkraum
– einen modernen Musikraum
– einen vernetzten Computerraum
– eine Schulküche mit Essraum
– vier kleine und mehrere große Gruppenräume bzw. Förderräume
– eine Zweifeld-Turnhalle
– einen Schulgarten
– einen Schulwald
– eine Lernwerkstatt
Das Außengelände umfasst
– einen großen Schulhof mit vielen Nischen, Spielgeräten und Pausenspielausleihe
– einen Bolzplatz hinter der Turnhalle
– unseren Schulwald
1.2 Das macht uns aus
Und noch viel mehr:
- Hörkino
- Sponsorenlauftag im Wald
- Schulassistenz
- DaZ
- Offene Ganztagsschule
Um gegenseitige Achtsamkeit und Wertschätzung umzusetzen haben wir in unseren Schulalltag demokratische Strukturen integriert:
- wöchentlicher Klassenrat in allen Klassen
- Schülerstreitschlichtung
- Klassensprecher
- Schülerparlament
2. Unsere Schule im Alltag
2.1 Unser Leitziel:
Wenn ein Mensch sein Bestes gibt, dann ist es egal wie viel es ist!
Wir wollen jedes Kind in seiner Individualität wahrnehmen, wertschätzen, fördern, fordern und dort abholen, wo es steht.
Bei uns sind herzlich willkommen:
- alle Kinder im Grundschulalter,
- alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen,
- ehemalige Schüler der Schule,
- Eltern und Großeltern unserer zukünftigen Schulkinder,
- Lehrkräfte anderer Schulen,
- Lehramtsstudenten, Praktikanten und Referendare, die unser Schulkonzept kennen lernen möchten,
- alle die neugierig auf unsere Schule und unser Schulkonzept sind.
siehe hierzu auch unsere Homepage: www.friedrich-hiller-grundschule.de
Für die Umsetzung dieser Ziele leiten sich weitere Inhalte und Maßnahmen ab:
- Binnendifferenzierter und individualisierter Unterricht
- Förderung der Individualität, z.B. durch Lern- und Förderpläne und kleinschrittig definierte individuelle Förderziele
- Interessen entfalten
- Demokratieerziehung und dadurch Partizipation ab Klasse 1 ermöglichen
- Lernwerkstatt
- Förder- und Forderunterricht
- AG’s
- Feste feiern und gestalten
- Schulausflüge
- Klassenfahrten/ außerschulische Lernorte
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern und Vereinen
- Projektwochen
- Sport treiben
- Unsere Schulgemeinschaft
3.1 Der Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat (SEB) ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, der eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ermöglicht.
Die Aufgaben des SEB sind vor allem die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern, immer wieder Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten und zu beraten.
Bei der Planung und Durchführung von Schulfesten und anderen schulischen Aktivitäten unterstützt der SEB die Schulleitung und beide stimmen darüber gemeinsam innerhalb der Schulkonferenz ab.
Der SEB entsendet Eltern als Teilnehmer an Fach- und Zeugniskonferenzen und erhält Auskünfte von der Schulleitung über alle grundsätzlichen, die Schule betreffende Fragen.
Gebildet wird der SEB von den gewählten Klassenelternbeiräten aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern. Er wird für jeweils zwei Jahre gewählt.
Er tritt mindestens einmal jährlich zu Sitzungen mit der Schulleitung, dem Schulverein, anderen Kooperationspartnern und ggf. eingeladenen Gästen zusammen.
3.2 Schulverein
Der Schulverein will alle in der Schulgemeinschaft vorhandenen Kräfte zusammenfassen, um der Grundschule / Offenen Ganztagsschule Schönwalde a.B. zu helfen, ihre Einrichtungen und die Ausbildung der ihr anvertrauten Schüler zu verbessern, soweit die staatlichen und gemeindlichen Mittel dafür nicht ausreichen.
Der Verein hilft und unterstützt:
- bei der Verwirklichung schulischer Projekte (z.B. Lernwerkstatt),
- die kulturelle Bildung der Schüler,
- Freizeitangebote für die Schüler zu schaffen (z.B. Ferienpassaktionen)
- bei der Durchführung von Schulfesten
- Schulausflüge
- Projektwochen ( z. B. einen Projektzirkus einladen)
- Die Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit, die seit Beginn des Jahres 2012 fester Bestandteil des schulischen Vormittages ist, beinhaltet die Unterstützung einzelner Klassen, Schüler und Lehrkräfte in bestimmten Situationen. Außerdem leitet unsere Schulsozialarbeiterin in einzelnen Klassen den Klassenrat an.
Einen weiteren Schwerpunkt der Schulsozialarbeit in unserer Schule stellt die Vermittlung bei Konflikten zwischen Schülern untereinander, zwischen Schülern und Lehrkräften oder aber auch zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften dar.
Schulsozialarbeit greift bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern ein, d.h. sie vermittelt auf Grundlage von Empfehlungen zwischen Institutionen und betroffenen Eltern.
Schulsozialarbeit unterstützt Eltern bei der Antragstellung, z.B. bei Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und bei Anträgen zum Bundesprogramm für Bildung und Teilhabe.
3.4 Zusammenarbeit mit den Kitas
Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule ist für die Kinder ein wichtiger Schritt. Für die Kontinuität des Entwicklungs- und Lernprozesses tragen Kindertagesstätte und Schule gemeinsam die Verantwortung. Dieser Verantwortung stellen sich alle Beteiligten durch ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass der Schulanfang eine gestaltete Übergangsphase wird, und die Kompetenzen der Erzieherinnen und Lehrerinnen in gegenseitiger Akzeptanz für die Kinder ausgeschöpft werden. Dies geschieht durch einen wechselseitigen und kontinuierlichen Informationsaustausch, bei dem Fragen aufgenommen und Ideen entwickelt werden.
In einem Arbeitskreis tauschen sich die Mitarbeiter der Kindertagesstätten Schönwalde und Kasseedorf und die Lehrkräfte unserer Grundschule und der Förderschule am Rosengarten zu den gemeinsamen Zielen, Abläufen u.ä. aus.
Die Kinder aus den Kindergärten kommen regelmäßig während der Unterrichtszeit zum Sport in unsere Schulsporthalle.
- Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen
Um den Übergang von unserer Grundschule zur weiterführenden
Schule für die Kinder möglichst einfach zu gestalten, ist uns ein guter und offener Austausch mit den weiterführenden Schulen der Umgebung sehr wichtig. Deshalb nehmen einzelne Lehrkräfte regelmäßig, in der Regel nach den Halbjahreszeugnissen der Klasse 4, Kontakt mit den Kollegen der weiterführenden Schulen im Einzugsgebiet auf. Dort werden Wünsche, Vorstellungen und Anforderungen zum Übergang ausgetauscht. Außerdem werden die Kollegen zu den ersten pädagogischen Fachkonferenzen nach dem Übergang in die weiterführenden Schulen, von diesen eingeladen. Auch hier findet ein fachlicher Austausch statt.
Um den Übergang regelmäßig zu besprechen und zu verbessern, ist ein Lehrer unserer Schule in einer externen Arbeitsgruppe zur Gestaltung des Übergangs von Grundschule zur weiterführenden Schule aktiv.
3.6 Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Die Lehrkräfte unserer Schule laden in regelmäßigen Abständen Fachkräfte aus anderen Institutionen in ihren Unterricht ein.
- Die Polizei zum Verkehrsunterricht oder dem Fahrradführerschein
- Die freiwillige Feuerwehr für die Brandschutzerziehung
- Die Umweltclownin
- Drogen- und Suchtprävention
- Die Zahnpflege
- Unser Miteinander
Wir legen großen Wert auf ein freundliches, friedliches und achtsames Miteinander in unserer Schule. Deshalb legen wir Wert auf:
- Eigenverantwortlichkeit
- Schülerparlament
- Erste-Hilfe-Dienst in den Pausen (Drittklässler)
- Ausleihe der Pausenspiele durch Viertklässler
- Innenaufsicht durch Viertklässler
4.3 Zu einer Gemeinschaft werden durch:
- Gemeinsame Fahrt ins Weihnachtstheater
- Schulweihnachtsfeier (alle 2 Jahre)
- Karneval (jährlich)
- Sommerfest (alle 2 Jahre)
- Schulausflug (alle 2 Jahre)
- Gemeinsamer Schulhofpflegetag (jährlich)
4.1 Konfliktlösestrategien
In unserer Schule gilt: Wir gehen achtsam und freundlich miteinander um!
Das bedeutet für mich:
- Ich verletze niemanden durch Worte, Taten und Gesten!
- Ich lasse alles heil und frage, wenn ich etwas haben möchte.
- Streit löse ich friedlich!
- Unsere Schulregeln
- die drei-Finger-Regel
- der Klassenrat
- die Konfliktmediation
(Schülerstreitschlichtung)
5. Unsere gemeinsame Aufgabe oder:
So fördern und fordern wir von Anfang an
Unsere pädagogische Aufgabe ist es, die Kinder in ihren unterschiedlichen Entwicklungsstadien wahrzunehmen, sie zu unterstützen und Übergänge nicht zum Bruch sondern zur Brücke werden zu lassen.
5.1. Im Vorschulbereich
Durch einen engen Kontakt zu den Kindergärten im Einzugsbereich der Schule und die Bereitstellung von Stunden zur Förderung und Festigung der bereits entwickelten Fähigkeiten besteht im letzten Kindergartenjahr die Möglichkeit, diese entsprechend zu fördern. Mit der Unterstützung und Beratung durch die Lehrkräfte des Förderzentrums Neustadt werden z.B. sprachliche Probleme genauer diagnostiziert und Kinder durch die Sprachheillehrkräfte therapeutisch gefördert. Auch in weiteren Entwicklungsbereichen wie Motorik, Wahrnehmung und emotional-sozialer Entwicklung besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Grund- und Förderschullehrern. So können Eltern und Erzieher möglichst umfangreich beraten werden.
Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule ist für die Kinder ein wichtiger Schritt. Für die Kontinuität des Entwicklungs- und Lernprozesses tragen Kindertagesstätte und Schule gemeinsam die Verantwortung. Dieser Verantwortung stellen sich alle Beteiligten durch ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass der Schulanfang eine gestaltete Übergangsphase wird und die Kompetenzen der Erzieherinnen und Lehrerinnen in gegenseitiger Akzeptanz für die Kinder ausgeschöpft werden.
Übersicht unserer Zusammenarbeit
Zeitraum |
Aktivitäten |
verantwortlich |
Nach den Sommerferien |
Elternbrief an zukünftige Schulkinder ( alle Kinder die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres 6 Jahre alt werden) mit: -Informationen zum Einschulungsverfahren -Informationen über diagnostische Aufgaben/Funktionen der Förderschullehrkraft in den Kitas |
SL |
Bis Januar vor der Einschulung des jeweiligen Schuljahres |
-Besuch einer Förderschullehrkraft in den Kitas zur Erfassung von Sprach- und Entwicklungsauffälligkeiten -Einwilligung der Sorgeberechtigten in die Schweigepflichtsentbindung |
SL, Förderzentrum |
September/ Dezember |
-Beobachtungsbögen werden in den Kitas mit den Eltern ausgefüllt und an die Schulen gesandt -Elternabende in den Kitas, Schule informiert |
Kitas, Schule |
Oktober/ November |
Informeller Austausch der Erstklassenleitungen mit den Erzieherinnen der Kitas über eingeschulte Kinder |
Erzieherinnen , Erstklassenlehrer |
November |
Schulanmeldung an der FHS mit Einschulungsspiel |
Eltern, Schule |
Dezember |
-Austausch über die Kinder; Entscheidung über die „Kann-Kinder“ |
SL, Kitas, Eltern |
Dezember |
Teilnahme der Kitas an der schulischen Weihnachtsfeier |
Schule |
Januar/ Februar |
Turn- und Klettertag an der FHS mit Teilnahme der Kitas |
Schule |
Mai/ Juni |
Diagnostische Entwicklungsbögen werden letztmalig fortgeschrieben, mit den Eltern besprochen und ggf. an die FHS weitergeleitet |
Kitas, Eltern |
Juni |
Elternabend für die Eltern der zukünftigen Schulkinder an der FHS;(konkrete Fragen/ Informationen rund um die Einschulung) – Besuch der zukünftigen Erstklassenlehrer in den Kitas |
SL, zukünftige Erstklassenlehrer |
Juni/ Juli |
Kindergartenkinder besuchen nach Absprache die Eingangsklassen der FHS zu – „Schnupperstunden“ – „Schulgebäude-Erkundungstag“ – nehmen am Schulfest teil |
Klassenlehrer Klassen 1, Kitas |
August/ September
|
Einschulung | Schule |
5.2 Inklusives Lernen vom ersten Schultag an
Seit 2010 wird gesetzlich ein inklusives Bildungssystem verlangt, in dem allen Kindern und Jugendlichen, mit oder ohne Einschränkungen, das gemeinsame Lernen in guter Qualität ermöglicht wird.
Auch wir versuchen allen Kindern die Möglichkeit zu geben, bei uns gemeinsam und mit Erfolg zu lernen.
Deshalb,
- ist jedes Kind bei uns willkommen
- Ist jedes Kind gut wie es ist
- kann sich jedes Kind sicher sein, dass seine persönliche Leistung gewürdigt wird
- wird jedes Kind bei uns am ersten Schultag an die Hand genommen und dort abgeholt, wo es steht
- lernt jedes Kind mit den anderen Kindern gemeinsam
- kann jedes Kind, bedingt durch unsere Vorgehensweise zur Individualisierung, erfolgreich und mit Freude lernen
- kann sich jedes Kind als ein wertgeschätzter Teil unserer Schulgemeinschaft empfinden.
Um jedem Kind sein eigenes Lerntempo zu ermöglichen, wird häufig in offenen Unterrichtsformen differenziert gearbeitet. Dadurch wird auch das selbstständige Lernen gefördert und gefordert. Durch Partnersysteme profitieren die Kinder im Schulalltag voneinander. Ziel ist ein individualisierter Unterricht, da Kinder bei der Einschulung unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und ihre Fähigkeiten sehr unterschiedlich entwickelt sind. Sie brauchen auf jedes einzelne Kind zugeschnittene, Lern- und Förderpläne und vor allem: Zeit sich zu entwickeln.
Nach dem neuen Schulgesetz haben alle Schulen die Verpflichtung zur individuellen Förderung der Schüler (§ 1 Abs. 1 Satz 1).
Die Eingangsphase
In den Jahrgängen 1 und 2 versuchen wir durch Doppelbesetzungen und den zusätzlichen Einsatz der Förderschullehrkraft und Schulassistenz im Klassenverband oder in Kleingruppen die Kinder kennenzulernen und herauszufinden, wie sie am besten in ihrem Lernen unterstützt werden können. Für Kinder der Klassenstufe 2 mit deutlichen Förderbedarfen wird zur gezielten Unterstützung ein Lernplan entwickelt und es findet ein unterstützender Förderunterricht statt.
Für Kinder, die den Anforderungen der Eingangsphase nicht gerecht werden können, werden die Eltern zum Ende des 1. Halbjahres des
- Schulbesuchsjahres von den Lehrkräften zu einem Gespräch eingeladen.
Die Klassenkonferenz entscheidet, ob ein Kind ein weiteres Jahr in der Eingangsphase verbleibt.
Für Kinder mit mutmaßlich verkürzter Eingangsphase (ein Jahr für Klasse 1 und 2) wird zum Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres ein Lernplan notwendig. Die Klassenkonferenz kann eine Verkürzung beschließen.
- Mehr erfahren Sie unter: www.Schulgesetz Schleswig-Holstein. de , Stichwort: Eingangsphase!
Im Anschluss an die Eingangsphase
In unserer Schule lernen die Kinder durchgehend, also auch in Klasse 3 und 4, in individualisierten Lernformen und Unterrichtsmethoden und, wenn notwendig, für das jeweilige Kind mit Lern- oder Förderplan.
5.3. So fördern und fordern wir „unsere Kinder“
5.3.1 Lernen mit einem Lern- oder Förderplan
Treten Schwierigkeiten in einem oder mehreren schulischen Bereichen auf, erstellt die Lehrkraft der Grundschule einen Lernplan. Dabei kann die Sonderschullehrerin beratend mitwirken. Es werden individuelle Ziele, die Art der Förderung (Umfang und Material) und ein konkreter Zeitplan festgelegt. Der Lernplan wird mit den beteiligten Lehrkräften, den Eltern und dem Kind besprochen.
Sollte das Kind den Anforderungen des Grundschullehrplans trotz 3 jähriger Eingangsphase und Förderung im Rahmen der Möglichkeiten unserer Grundschule, dennoch umfänglich und über einen längeren Zeitraum nicht entsprechen können, wird ein Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung eingeleitet. Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, schreibt die Lehrkraft einen Förderplan. Dieser wird einmal im Jahr fortgeschrieben und evaluiert.
Das Kind erhält dann eine sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Stundenplans der Grundschule.
5.3.2 Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche
Werden bei einem Kind Schwierigkeiten im Lesen und/ oder Rechtschreiben erkennbar, so ist es zunächst Aufgabe des Klassen-bzw. Fachlehrers gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten und diese in einem Lernplan festzulegen.
In Klasse 3 und 4 erfolgt dann eine zusätzliche Förderung im LRS- Förderunterricht. Entsprechend der individuellen Lernsituation werden Übungen in den folgenden Bereichen durchgeführt:
- Förderung der Lernbereitschaft und Lernfreude
- Stärkung des selbstständigen Arbeitens
- Vermittlung von hilfreichen Arbeits- und Lernstrategien der Fresh- Methode
- Übungen zur Konzentration und Merkfähigkeit
- Förderung der visuellen und auditiven Wahrnehmung
- Lese- und Rechtschreibübungen
Bei einer anerkannten Lese- Rechtschreibschwäche erhält das Kind einen Nachteilsausgleich und weiterhin einen Lernplan.
5.3.3 Förderung unserer Kinder nicht deutscher Muttersprache
Seit dem Schuljahr 2015/16 ist unsere Schule ein DaZ – Zentrum. Die Kinder nicht deutscher Muttersprache werden bei uns in sogenannten Basisstufen und in einer Aufbaustufe teilintegrativ unterrichtet. Für den Schulalltag bedeutet das, die betroffenen Schüler befinden sich täglich jeweils zwei Stunden der Unterrichtszeit in einer Kleinklasse und erlernen die deutsche Sprache. Den Rest der Schulzeit sind die Kinder in ihren Stammklassen. Auch diese Kinder erhalten einen Lernplan.
5.3.4 Förderung im Nachmittagsbereich
Während der Ganztagsbetreuung werden die Kinder durch gezielte Bewegungs- und Spielangebote in den verschiedenen Bereichen gefördert. Außerdem unterstützen Lehrkräfte stundenweise die Hausaufgabenzeit in der OGS. So kann an die Lernzeit am Vormittag angeknüpft und gezielt beobachtet und unterstützt werden.
5.3.5 Diagnostische Maßnahmen an unserer Schule
LRS-Überprüfung: Die Rechtschreibleistungen aller Schüler- und Schülerinnen werden im 4. Schuljahr (November/Dezember) durch standardisierte Tests (DRT 4, CFT 20-R) überprüft.
Sprachstandsüberprüfung DaZ:
- Sprint-Sprachermittlung/Havas 5
- Sprint – Sprachermittlungsbögen
Diagnostische Maßnahmen im Rahmen einer Beratung oder Lernstandsermittlung durch die Sonderschullehrkraft:
- Überprüfung der sprachlichen Fähigkeiten
- Überprüfung einzelner Wahrnehmungsbereiche
- informelle oder standardisierte Verfahren zur Überprüfung der Schulleistungen
Diagnostische Verfahren im Rahmen einer sonderpädagogischen Überprüfung:
- Verfahren zur Intelligenzdiagnostik
- Verfahren zur Überprüfung motorischer Fähigkeiten
- Verfahren zur Überprüfung der Schulleistungen, der Konzentrationsfähigkeit und der Fähigkeiten in den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen
6.Vertretungskonzept
Für unseren Vertretungsunterricht gelten folgende Grundsätze:
Die Verlässlichkeit wird zu jeder Zeit gewährleistet!
- Doppelbesetzungen werden aufgelöst.
- Die Kollegen erteilen zusätzlich Unterricht entsprechend Ihrer Unterrichtsverpflichtung. Dieser sollte möglichst zeitnah auch wieder abgegolten werden.
- In den 1. Klassen ist immer eine Lehrkraft.
- In einzelnen möglichen Stunden können Klassen gemeinsam unterrichtet werden.
- Unterrichtsmaterial oder – auftrag werden der Schule vom erkrankten Kollegen aufgegeben.
- Eine Klasse kann in Kleingruppen aufgeteilt und dann auf die übrigen Klassen verteilt werden. Arbeitsmaterial ist vorbereitet und wird mitgenommen.
- In einzelnen Fällen kann die schulische Assistenzkraft eingesetzt werden.
- Ausbildungskonzept
Wir bilden regelmäßig Lehrkräfte an unserer Schule aus und begleiten sie auf dem Weg zum 2. Staatsexamen.
Eine Ausbildungslehrkraft je Fach unterstützt und berät die LIV bei ihrer Arbeit in den Klassen, bei der Elternarbeit und bei der eigenen Reflektion. Darüber hinaus engagiert sich das gesamte Kollegium bei der Ausbildungsgestaltung. Die LIV kann bei allen Kollegen und damit in allen Klassen jederzeit nach Absprache hospitieren.
Die Schulleitung steht zusätzlich beratend und unterstützend zur Verfügung und vereinbart in bestimmten Abständen begleitende Unterrichtsbesuche.
Die Ausbildungsordnung des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) bildet die Grundlage der Ausbildung. Das IQSH begleitet die Ausbildung durch wöchentlich stattfindende Seminare und regelmäßige Unterrichtsbesuche.
- Ausblick oder: Das nehmen wir uns vor
- In den nächsten Jahren wollen wir konzeptionell die Vernetzung mit den Kindergärten weiter ausbauen. Erste Schritte könnten wie folgt aussehen:
- Gemeinsames Laternenfest
- Der Vorschulunterricht kann in der Lernwerkstatt unserer Schule angeboten werden.
- Gemeinsame Psychomotorikstunden
- Weiterentwicklung unseres Inklusionsprogramms
- Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit mit dem OGS – Bereich
- Einrichtung einer kollegialen Fallberatung
Dieses Schulprogramm wird in zwei Jahren erneut überprüft und evaluiert.
Überarbeitet und neu verabschiedet in der Schulkonferenz am 16.11.2016!
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wurde darauf verzichtet die Geschlechter sprachlich zu differenzieren, es sind jedoch immer sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint.