Satzung

http://www.ogs-schoenwalde.de/satzung-der-ogs.html#top

5. Änderung der Satzung des Schulverbandes Bungsberg für die Anerkannte
Offene Ganztagsschule in Schönwalde


– Entgeltordnung –
Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in der zurzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit §5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- Holstein in der zurzeit gültigen
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Schulverbandsversammlung am
21.06.2022 die folgende 5. Änderungssatzung – Anlage Neufassung Entgeltordnung-
für die Anerkannte Offene Ganztagsschule (OGS) in Schönwalde erlassen:
Aufgrund des § 7 der Satzung des Schulverbandes Bungsberg für die Anerkannte
Offene Ganztagsschule in Schönwalde werden ab dem 01.08.2022 folgende
Elternentgelte pro Monat erhoben, das heißt über den Zeitraum vom 01. August des
jeweils beginnenden Schuljahres bis zum 31. Juli des jeweils auslaufenden
Schuljahres:
Monatsbeitrag bei einer 5-Tage Woche: 70,00 €
Monatsbeitrag bei einer 3-Tage Woche: 50,00 €
(Bei einer 3-Tage Woche müssen zum Anfang eines Schuljahres die genauen Tage
festgelegt werden.)
Monatsbeitrag für Frühbetreuung: 20,00 €
Mittagstisch:
Die Offene Ganztagsschule in Schönwalde bietet Mittagessen an. Die Kosten pro
Mahlzeit werden vom Caterer festgelegt.
Ferienbetreuung:
50,00 Euro/Kind/angefangene Woche in allen Schulferien (Herbst-/Sommer-/Oster-
/Weihnachtsferien) für Gastkinder (nach Rücksprache mit der OGS-Leitung). Für
Kinder, die die Offene Ganztagsschule besuchen, wird für die Ferienbetreuung ein
Beitrag in Höhe von 20,00€/Kind/ angefangene Woche erhoben. Die Abmeldung von
der Ferienbetreuung hat 4 Wochen vor Beginn der Ferien zu erfolgen. Für den Fall,
dass die fristgerechte Abmeldung versäumt wird, wird der volle Beitrag fällig. Im
Krankheitsfall ist eine Bescheinigung des behandelten Arztes für den
entsprechenden Zeitraum im Amt Ostholstein Mitte einzureichen. Das Entgelt wird
dann nicht erhoben.
Zuzahlung bei Nichteinhaltung der Abholzeiten:
Werden Kinder nach den Schließzeiten (14.00 Uhr in den Ferien, 16.00 Uhr während
der Schulzeiten) zu spät von der Offenen Ganztagsschule abgeholt, so wird ab dem
3. Mal ein Zusatzbeitrag von 10,00€ fällig.
Gästeticket für Workshops:
Gästeticket für Workshops, (für Kinder, die sonst nicht Schüler/innen der OGS sind)
20,00€/Monat
Geschwisterermäßigung:
Wenn alle Geschwisterkinder das Angebot der Offenen Ganztagsschule die 5-Tage
Woche nutzen, ermäßigt sich der Betrag ab dem 2. Geschwisterkind um 10,00€/pro
Monat.

Härtefallregelung:
Eine Geschwisterermäßigung greift bei Eintreten eines Härtefalles nicht.
Grundsätzlich sind alle Leistungen aus dem Bildungspaket „Bildungs- und
Teilhabeleistungen des Bundes“ vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Den Antrag dafür haben die Eltern/Erziehungssorgeberechtigten zu stellen und sie
entscheiden über den Einsatz der Leistungen aus der Bildungskarte.
Anspruch auf Ermäßigung haben Empfänger von Arbeitslosengeld II,
Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII), Wohngeld,
Kindergeldzuschlag sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Hat ein Elternteil Anspruch auf BaFöG oder haben Geschwisterkinder einen
Anspruch auf Ermäßigung des Kindergartenbeitrages (gemäß Sozialstaffel vom Kreis
Ostholstein), ist das Schulkind/sind die Schulkinder ebenso förderfähig.
Ein Antrag auf Ermäßigung wird nicht rückwirkend gewährt. Die Ermäßigung wird
vom Ersten des Monats an geleistet, in dem die Bildungskarte der Leitung der
Offenen Ganztagsschule oder der Mitarbeiterin des Schulverbandes Bungsberg
vorgelegt wird. Mit der Antragstellung sind die erforderlichen Nachweise (in Kopie)
der entsprechenden Behörden (Jobcenter, Bafög Amt oder Kreis) einzureichen.
Ohne diese Belege und die Bildungskartennummer kann ein Antrag auf Ermäßigung
nicht bearbeitet werden. Die Ermäßigung des Elternentgeltes für die OGS ist bis zum
Ablauf der entsprechenden Leistungsbescheide gültig, danach ist der reguläre
Elternbeitrag zu zahlen. Bei fehlender Elternmitwirkung besteht kein Anspruch auf
Vergünstigung der Entgelte.
Es wird ein Entgelt von den Eltern/Sorgeberechtigten für
3-Tage Woche in Höhe von 25,00 € pro Monat,
5-Tage Woche in Höhe von 35,00 € pro Monat,
Frühbetreuung 10,00 € pro Monat erhoben.
Bei den Gästetickets und der Ferienbetreuung ermäßigen sich die Beiträge jeweils
um 50%.
Rechtsanspruch:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung.
Die Entgeltordnung der Anerkannten Offenen Ganztagsschule tritt einen Tag nach
der Veröffentlichung der Satzung in Kraft.
Schönwalde a. B., 21. Juni 2022
___________________________
(Angela Hüttmann)
Die Schulverbandsvorsteherin