Schulprogramm

Friedrich-Hiller-Schule Grundschule 

Offene Ganztagsschule

in 23744 Schönwalde a. B.

Aktualisiert, Schulkonferenzbeschluss Mai 2025

Inhaltsverzeichnis

1. Unsere Schule 

1.1 Über uns

2. Unsere Schule im Alltag

2.1 Unser Leitziel

3. Unsere Schulgemeinschaft 

3.1 Der Schulelternbeirat

3.2 Der Schulverein

3.3 Die Schulsozialarbeit

3.4. Die Schulassistenz

3.5 Schulbegleitung

3.6 Offener Ganztag

3.7 Zusammenarbeit mit den Kitas

3.8 Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen

3.9 Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

4. Unser Miteinander 

4.1 Eigenverantwortlichkeit

4.2 Zu einer Gemeinschaft werden

4.3 Konfliktlösestrategien

4.4 Schule gegen Rassismus-Schule mit Courage

5. Unsere gemeinsame Aufgabe

5.1 Im Vorschulbereich

5.2 Inklusives Lernen vom ersten Schultag an

5.3 So fördern und fordern wir „unsere Kinder“

5.3.1 Lernen mit einem Lern- und Förderplan

5.3.2 Förderung von Kindern mit Lese- 

Rechtschreibschwäche

5.3.3 Förderung unserer Kinder nicht deutscher 

Muttersprache

5.3.4 Förderung im Nachmittagsbereich

5.3.5 Diagnostische Maßnahmen an unserer Schule

6. Vertretungskonzept

7. Ausbildungskonzept

8. Das nehmen wir uns vor 

1. Unsere Schule                                         

1.1 Über uns:

Die Friedrich-Hiller-Schule ist eine zweizügige, nach Jahrgängen getrennte Grundschule mit offener Ganztagsschule in Schönwalde a.B.

Derzeit besuchen ca. 180 Schülerinnen und Schüler, in 8 Klassen, unsere Schule. Unsere Schule ist ein DaZ Zentrum. Wir unterrichten die Kinder nichtdeutscher Muttersprache überwiegend integrativ in ihren zugeordneten Klassen. 

Namensgeber der Schule war Herr Friedrich Hiller (1897 – 1981), der sowohl Bürgermeister (1948 – 1981) als auch Amtsvorsteher (1951 – 1981) der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg war. Von 1955 bis 1970 übte er außerdem das Amt des Kreispräsidenten des Kreises Oldenburg in Holstein aus.

Im Einzugsgebiet der Schule liegen die Gemeinden Schönwalde (ca. 2500 Einwohner) und Kasseedorf (ca. 1500 Einwohner). 

In der Region erfährt die Schule eine hohe Akzeptanz sowohl Elternschaft als auch der Schulverband, bestehend aus Vertretern der Gemeinden, stehen der Schule positiv gegenüber, was sich nicht zuletzt durch eine gute finanzielle Ausstattung der Schule ausdrückt. 

Seit Herbst 2003 ist die Friedrich-Hiller-Schule anerkannte offene Ganztagsschule mit unterschiedlichen Nachmittagsangeboten. 

In Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern, Schulverband und Lehrkräften wurde das Schulgelände aufwändig umgestaltet, um es den Erfordernissen einer Schule mit Ganztagsangeboten anzupassen.

Die räumliche Ausstattung beinhaltet neben den Klassenräumen 

– einen Multiraum (OGS – Nutzung, Filmvorführungen, etc.)

– einen Werkraum

– einen modernen Musikraum

– einer Bücherei

– eine Schulküche mit Essraum

– vier kleine und mehrere große Gruppenräume bzw. Förderräume

– eine Zweifeld-Turnhalle

– einen Schulwald

– einen Yogaraum

– eine Aula

Das Außengelände umfasst

– einen großen Schulhof mit vielen Nischen und Spielgeräten 

– einen Bolz- und Spielplatz hinter der Turnhalle

– unseren Schulwald 

2. Unsere Schule im Alltag

2.1 Unser Leitziel:

Jedem Kind seinen Anfang lassen und ermöglichen.

Wir wollen jedes Kind in seiner Individualität wahrnehmen, wertschätzen, fördern, fordern und dort abholen, wo es steht.

Bei uns sind herzlich willkommen:

  • alle Kinder im Grundschulalter,
  • alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen,
  • ehemalige Schülerinnen und Schüler der Schule,
  • Eltern und Großeltern unserer zukünftigen Schulkinder,
  • Lehrkräfte anderer Schulen,
  • Lehramtsstudenten, Praktikanten und Referendare, die unser Schulkonzept kennen lernen möchten,
  • alle, die neugierig auf unsere Schule und unser Schulkonzept sind.

siehe hierzu auch unsere Homepage: www.friedrich-hiller-schule.de 

Unsere Schulöffnungszeiten: 7:00 – 16:00 Uhr

Unterrichtszeiten:

Stunde  7:35- 8:20 Uhr
EZ8:00- 8:20 Uhr
Stunde8:20- 9:05 Uhr
Frühstückspause9:05- 9:15 Uhr
Stunde9:15- 10:00 Uhr
Pause10:00- 10:20 Uhr
Stunde10:20- 11:05 Uhr
Kleine Pause11:05- 11:15 Uhr
Stunde11:15- 12:00 Uhr
Letzte Pause12:00-12:15 Uhr
Stunde12:15- 13:00 Uhr

Zur Umsetzung dieser Ziele leiten sich weitere Inhalte und Maßnahmen ab:

  • Binnendifferenzierter und individualisierter Unterricht
  • Förderung der Individualität, z.B. durch Lern- und Förderpläne, Nachteilsausgleiche sowie kleinschrittig definierte individuelle Förderziele
  • Interessen entfalten durch Vielfalt
  • Demokratieerziehung und dadurch Partizipation ab Klasse 1 ermöglichen
  • Förder- und Forderunterricht
  • AG’s
  • Feste feiern und gestalten
  • Schulausflüge
  • Klassenfahrten/ außerschulische Lernorte
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern und Vereinen
  • Projektwochen
  • Sport treiben
  • u.V.m.

3. Unsere Schulgemeinschaft

3.1 Der Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen, der eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ermöglicht.

Die Aufgaben des SEB sind vor allem die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern, immer wieder Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten und zu beraten.

Bei der Planung und Durchführung von Schulfesten und anderen schulischen Aktivitäten unterstützt der SEB die Schulleitung und die Lehrkräfte, um im Anschluss gemeinsam innerhalb der Schulkonferenz abzustimmen.

Der SEB entsendet Eltern als Teilnehmer an Fach- und Zeugniskonferenzen und erhält Auskünfte von der Schulleitung über alle grundsätzlichen, die Schule betreffende Fragen.

Gebildet wird der SEB aus den gewählten Mitgliedern der Klassenelternbeiräte. Er wird für jeweils zwei Jahre gewählt. 

Er tritt mindestens einmal jährlich zu Sitzungen mit der Schulleitung, dem Schulverein, anderen Kooperationspartnern und ggf. eingeladenen Gästen zusammen.

An unserer Schule findet jeweils einmal pro Halbjahr eine SEB Sitzung statt. Der oder die 1. Vorsitzende des Elternbeirats trifft sich monatlich zu einem Austausch mit Schulleitung.

3.2 Schulverein

Der Schulverein unterstützt die Schulgemeinschaft, soweit die staatlichen und gemeindlichen Mittel dafür nicht ausreichen. Durch den Schulverein können viele Projekte (Schulhofgestaltung, Bücherei, Ausflüge, Theaterfahrten etc.) gut unterstützt umgesetzt werden, oder werden hierdurch erst möglich. Der Schulverein unterstützt durch sein Tun im Laufe eines Schuljahres jedes Kind unserer Gemeinschaft. 

Mehr hierzu siehe unter www.schulverein-schönwalde.a.B. de

Beispiele der Unterstützung:

  • bei der Verwirklichung schulischer Projekte (z.B. Lernwerkstatt),
  • die kulturelle Bildung der Schüler,
  • Freizeitangebote für die Schüler zu schaffen (z.B. Ferienpassaktionen)
  • bei der Durchführung von Schulfesten
  • Schulausflüge
  • Projektwochen (z. B. einen Projektzirkus einladen)
  1. Die Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit, die seit Beginn des Jahres 2012 fester Bestandteil des schulischen Vormittages ist, beinhaltet die Unterstützung einzelner Klassen, Schüler und Lehrkräfte in bestimmten Situationen. Außerdem leitet unsere

Schulsozialarbeiterin in einzelnen Klassen den Klassenrat an.

Einen weiteren Schwerpunkt der Schulsozialarbeit in unserer Schule stellt die Vermittlung bei Konflikten zwischen Schülern untereinander, zwischen Schülern und Lehrkräften oder aber auch zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften dar.

Schulsozialarbeit greift bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern ein, d.h. sie vermittelt auf Grundlage von Empfehlungen zwischen Institutionen und betroffenen Eltern. 

Schulsozialarbeit unterstützt Eltern bei der Antragstellung, z.B. bei Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und bei Anträgen zum Bundesprogramm für Bildung und Teilhabe.

Schulsozialarbeit unterstützt die Schulleitung bei der Koordinierung des Pooling-Schulbegleitung.

Schulsozialarbeit hält den Kontakt zur örtlichen Polizeidienststelle um im Rahmen von AGGAS die Gewaltprävention umzusetzen.

Schulsozialarbeit erarbeitet, gemeinsam mit Schulleitung, ein Schutzkonzept. Schulsozialarbeit ist Teil der pädagogischen Konferenzen.

  1. Die Schulassistenz

Seit 2020 gehört eine Schulassistenz als Unterstützungskraft für alle Kinder zu unserem Team. Die Schulassistenz unterstütz die Kinder in vielen Bereichen des Schulalltags. Wenn erforderlich bildet die Assistenzkraft, in Absprache mit der Lehrkraft Kleingruppen um einzelne Kinder noch besser unterstützen zu können. Die Schulassistenz assistiert den Kindern in den Bereichen Selbstorganisation und Konzentration. Die Schulassistenz arbeitet eng mit der Schulsozialarbeit zusammen.

3.5 Die Schulbegleitung

Unsere Schule ist seit 2019 im Pooling Schulbegleitung. Die Schulbegleitungen unserer Schule gehören fest zum Unterstützungssystem der Kinder unserer Schule. Es findet nur noch in seltenen Fällen und meistens zeitlich begrenzt eine Einzelfallschulbegleitung statt. Die Schulbegleitungen unserer Schule begleiten in der Regel die Kinder, die für ihren individuellen Anfang in der Schule noch eine besondere Unterstützung benötigen. Die Unterstützung eines Kindes durch die Schulbegleitung wird auf Antrag der Eltern bei der Schulleitung im Anschluss in einem Team aus Schulleitung, Träger der Schulbegleitungen und Amt für soziale Dienste entschieden.

3.7 Offener Ganztag

Die Mitarbeiterinnen des offenen Ganztags arbeiten im Rahmen eines eigenen Betreuungskonzeptes. 

Während der Ganztagsbetreuung werden die Kinder durch gezielte Bewegungs- und Spielangebote in den verschiedenen Bereichen gefördert. Außerdem finden kreativ und stille Angebote statt. Die Hausaufgaben werden unter Aufsicht selbstständig erledigt. Um für die Kinder Orientierung- und Klarheit zu schaffen wird das Regelsystem aus dem Vormittagsbereich auch in der Betreuungszeit angewendet. Die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen des Ganztags stehen im engen Kontakt und Austausch miteinander. Die Leitung des offenen Ganztags trifft sich wöchentlich zu Kooperationsgesprächen mit der Schulleitung.

Dieses Konzept befindet sich in Überarbeitung!

Die Kinder unserer Schule können im Anschluss an den Unterricht bis um 16:00 Uhr am Ganztagsangebot teilnehmen. – Siehe Home-

3.8 Zusammenarbeit mit den Kitas 

Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule ist für die Kinder ein wichtiger Schritt. Für die Kontinuität des Entwicklungs- und Lernprozesses tragen Kindertagesstätte und Schule gemeinsam die Verantwortung. Dieser Verantwortung stellen sich alle Beteiligten durch ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass der Schulanfang eine gestaltete Übergangsphase wird, und die Kompetenzen der Erzieherinnen und Lehrerinnen in gegenseitiger Akzeptanz für die Kinder ausgeschöpft werden. Dies geschieht durch einen wechselseitigen und kontinuierlichen Informationsaustausch, bei dem Fragen aufgenommen und Ideen entwickelt werden. 

In einem Arbeitskreis tauschen sich die Mitarbeiter der Kindertagesstätten Schönwalde, Kasseedorf, Hasselburg und die Waldkita a.B. und die Lehrkräfte unserer Grundschule und der Förderschule am Rosengarten zu den gemeinsamen Zielen, Abläufen u.ä. aus.

Die Kinder aus den Kindergärten kommen regelmäßig während der Unterrichtszeit zum Sport in unsere Schulsporthalle.

Die Kinder aus den Kindergärten kommen regelmäßig während der Unterrichtszeit zum Sport in unsere Schulsporthalle.

Kooperationskalender (Stand 05/2024) KiTa: entsprechende KiTa einfügen

Schule: Friedrich-Hiller-Schule Schönwalde

ZeitraumAktivitätenverantwortlich
Einstieg in die KiTAEltern erhalten beim Eingang ihres Kindes in die KiTa eine Übersicht mit hilfreichen Kompetenzen für den Einstieg in die Schule (Infoblatt).KiTA
Nach den Sommerferien (sobald die Meldelisten vorliegen)Elternbrief an zukünftige Schulkinder mit  Informationen zum Einschulungsverfahren Informationen über diagnostische Aufgaben/Funktionen der Förderlehrkraft in den KiTas Einwilligung der Sorgeberechtigten in die Schweigepflichtentbindung zur Kommunikation zwischen KiTa und SchuleSchulleitung


KiTas
August/SeptemberBeginn der Besuche einer Förderschullehrkraft in den KiTas zur Erfassung von Sprachauffälligkeiten und anderen Besonderheiten in der kindlichen EntwicklungFörderzentrum/Förderlehrkraft
NovemberBeobachtungsbögen (mit kurzen Hinweisen zu Auffälligkeiten) werden in den KiTas mit den Eltern ausgefüllt und mit Einwilligung der Eltern an die Schulen gesandt.Elterngespräche: KiTas Versendung der Bögen: KiTas
September/OktoberGemeinsamer Elternabend KiTA und Schule in der FHS Es wird in der Großgruppe informiert: über das Schulprofil der FHS mit dem offenen Ganztag zu den Rahmenbedingungen des Schuleintritts zum Thema „Wie kann ich mein Kind gut auf den Übergang von der KiTa in die Schule vorbereiten?“
Im Anschluss finden sich die KiTa-Eltern mit dem entsprechenden KiTa- Personal in den Räumlichkeiten der FHS zu einem KiTa-Elternabend zusammen.
Eltern erhalten ein weiteres Mal die Übersicht mit hilfreichen Kompetenzen für den Einstieg in die Schule (Infoblatt).
Schulleitung  OGS-Leitung Ausgewählte Lehrkräfte der FHS (idealerweise auch die zukünftigen Erstklassenlehrkräfte) Förderlehrkraft KiTas
NovemberSchulanmeldung an der FHS SchulspielSchule/ Eltern
Ab November/DezemberAustausch über die Kinder und Entscheidung über „Kann-Kinder“Schulleitung in Rücksprache mit KiTas, Förderlehrkraft, Eltern
Ab FebruarInformeller Austausch der aktuellen Erstklassenleitungen mit den ErzieherInnen der KiTas über eingeschulte Erstklassenkinder im Rahmen eines gemeinsamen Treffens in der FHS (Kugellager-Prinzip)  Hier geht es um einen allgemeinen Austausch: Wie hat der Übergang von KiTa zu Schule funktioniert? Gibt es Dinge, die nachjustiert und im Vorschuljahr bearbeitet werden müssen?KiTas Aktuelle Erstklassenleitungen
JuniElternabend für die Eltern der zukünftigen Schulkinder an der FHS Einteilung in die Klassen Austausch mit der zukünftigen Erstklassenleitung des eigenen Kindes im KlassenraumSchulleitung/ zukünftige Erstklassenlehrkräfte
Im Anschluss an den Elternabend im JuniMindestens ein vormittäglicher Besuch der zukünftiger Erstklassenlehrkräfte in den KiTasKiTas in Absprache mit idealerweise den zukünftigen Erstklassenlehrkräften
Juni/JuliKindergartenkinder besuchen nach Absprache die Eingangsklassen der FHS zu „Schnupperstunden“ Die KiTas sprechen Schulen an, schlagen Termine vor (ab April/Mai, nach den Osterferien)Aktuelle Erstklassenleitungen KiTas
Juni/ JuliEinsicht der zukünftigen Erstklassenlehrkräfte in die Entwicklungsbögen bzw. das Schuleingangsprofil der zukünftigen Erstklässler  (In Verbindung mit der Hospitation)Zukünftige Erstklassenlehrkräfte
August/SeptemberEinschulungSchulleitung
August/ SeptemberDie Patenklassen der neuen ersten Klassen veranstalten eine Rallye zur Erkundung des Schulgebäudes.
Erst- und Viertklassenlehrkräfte

Unterschriften zur Kooperationsvereinbarung

Die Vertreterinnen/Vertreter der Einrichtungen erklären sich mit der Kooperationsvereinbarung einverstanden und sind bereit, diese als Minimalvereinbarung einer Kooperation zu vertreten und in die Praxis umzusetzen. Darüber hinaus können zusätzliche gemeinsame Aktionen zwischen den Einrichtungen vereinbart werden. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird jährlich überprüft.3.8 Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen

Um den Übergang von unserer Grundschule zur weiterführenden 

Schule für die Kinder möglichst einfach zu gestalten, ist uns ein guter und offener Austausch mit den weiterführenden Schulen der Umgebung sehr wichtig. Deshalb nehmen einzelne Lehrkräfte regelmäßig, in der Regel nach den Halbjahreszeugnissen der Klasse 4, Kontakt mit den Kollegen der weiterführenden Schulen im Einzugsgebiet auf. Dort werden Wünsche, Vorstellungen und Anforderungen zum Übergang ausgetauscht. Außerdem werden die Kollegen zu den ersten pädagogischen Fachkonferenzen nach dem Übergang in die weiterführenden Schulen, von diesen eingeladen. Auch hier findet ein fachlicher Austausch statt.

3.9 Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

Die Lehrkräfte unserer Schule laden in regelmäßigen Abständen Fachkräfte aus anderen Institutionen in ihren Unterricht ein.

  • Die Polizei zum Verkehrsunterricht oder dem Fahrradführerschein
  • Die Verkehrswacht
  • Die freiwillige Feuerwehr für die Brandschutzerziehung
  • Die Zahnpflege
  • Sanitäter – Projekt mit der Johanniter Unfallhilfe
  • ETWO- Präventionsprogramm zur Selbstbehauptung, jeweils in der 3. Klasse.

4. Unser Miteinander

Wir legen großen Wert auf ein freundliches, friedliches und achtsames Miteinander in unserer Schule. Deshalb gilt bei uns:

4.1 Eigenverantwortlichkeit

  • Klassenrat 
  • Schülerparlament 
  • Erste-Hilfe-Dienst in den Pausen (Drittklässler)
  • Ausleihe der Pausenspiele durch Viertklässler
  • Innenaufsicht durch Viertklässler
  • Konfliktlotsen

4.2 Zu einer Gemeinschaft werden wir durch:

  • Gemeinsame Fahrt ins Weihnachtstheater
  • Karneval (jährlich)
  • Lauftage
  • Projektwochen
  • Sommerfest (alle 2 Jahre)
  • Schulausflug (alle 2 Jahre)
  • Gemeinsamer Schulhofpflegetag (jährlich)
  • U.V.m.

Und auch durch das Einhalten unserer vereinbarten Regeln

           siehe Home unter: -Schulleben-oder: Schülerplaner

4.3 Konfliktlösestrategien

In unserer Schule gilt: Wir gehen achtsam und freundlich miteinander um!

Das bedeutet für mich: 

  1. Ich verletze niemanden durch Worte, Taten und Gesten! 
  2. Ich lasse alles heil und frage, wenn ich etwas haben möchte. 
  3. Streit löse ich friedlich!
  • Unsere Schulregeln
  • die drei-Finger-Regel
  • der Klassenrat
  • die Konfliktmediation

(Schülerstreitschlichtung)

4.4 Schule gegen Rassismus-Schule mit Courage

Im April 2025 hat unsere Schule die Auszeichnung „Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage erhalten. Dem Schülerparlament unserer Schule war es wichtig, deutlich zu machen, dass an unserer Schule niemand ausgegrenzt wird und alle in unserer Gemeinschaft respektvoll miteinander umgehen. Aus diesem Grund haben sich die Schülerinnen und Schüler darum bemüht, dass sie die Auszeichnung für unsere Schule erhalten, weil sie die Werte und Grundsätze, die mit dieser Auszeichnung verbunden sind, gut für sich selbst und für unsere Gemeinschaft, finden. Hierfür war es notwendig sich mit einer Selbstverpflichtung zu beschäftigen, die ein Teil der Grundlage darstellt, um in das Programm aufgenommen zu werden.

Selbstverpflichtung

Ich setze mich dafür ein, dass es eine wichtige Aufgabe für alle Kleinen und Großen in unserer Schule wird, Projekte und Ideen zu überlegen, um Ausgrenzungen, besonders von Menschen die nicht aus Deutschland kommen, zu überwinden. Z.B.: Brillenträger-zu Dünne-zu Dicke-Unsportliche-Lernbehinderte-Großwüchsige-Kleinwüchsige-Gehbehinderte-Schüchterne-Juden und Menschen anderer Religion-Menschen mit Krankheiten-Farbenblinde-neue Schülerinnen und Schüler…
Wenn an meiner Schule Gewalt oder diskriminierende Sätze oder Tätigkeiten passieren, sage ich STOP oder suche mir einen Erwachsenen der mich dabei unterstützt STOP zu sagen. Ich setze mich dafür ein, dass wir in einem Gespräch oder im Klassenrat offen über das Problem sprechen und einen gemeinsamen Weg finden, dass wir mehr auf uns achten.
Ich kümmere mich darum, dass an meiner Schule einmal im Jahr ein Projekt zum Thema Ausgrenzung und „alle gemeinsam“ durchgeführt wird, um mich dafür einzusetzen Ausgrenzung und Rassismus zu verhindern.

Eigene Formulierung zur Selbstverpflichtung von „Schule ohne Rassismus-Schule ohne Courage“ der Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Hiller-Schule, April 20255. Unsere gemeinsame Aufgabe oder: 

So fördern und fordern wir von Anfang an

Unsere pädagogische Aufgabe ist es, die Kinder in ihren unterschiedlichen Unterrichtsformen differenziert gearbeitet. Dadurch wird auch das selbstständige Lernen gefördert und gefordert. Durch Partner- und Patensysteme profitieren die Kinder im Schulalltag voneinander. Ziel ist ein individualisierter Unterricht, da Kinder bei der Einschulung unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen und ihre Fähigkeiten sehr unterschiedlich entwickelt sind. Jedes einzelne Kind erhält die notwendige Unterstützung, teilweise auch durch Lern- und Förderpläne aber vor allem: Seine Zeit sich zu entwickeln. Grundsätzlich finden im November des jeweiligen Schuljahres Beratungsgespräche zwischen Lehrkräften, Förderlehrkräften und Erziehungsberechtigten statt. Hier wird die schulische Entwicklung jedes Kindes ausführlich besprochen.

Nach dem Schulgesetz haben alle Schulen die Verpflichtung zur individuellen Förderung der Schüler (§ 1 Abs. 1 Satz 1). 

Die Eingangsphase

In den Jahrgängen 1 und 2 versuchen wir durch Doppelbesetzungen und den zusätzlichen Einsatz der Förderschullehrkraft, der Schulassistenz und den Schulbegleitungen, im Klassenverband oder in Kleingruppen die Kinder kennenzulernen und herauszufinden, wie sie am besten in ihrem Lernen unterstützt werden können. Für Kinder der Klassenstufe 2 mit deutlichen Förderbedarfen wird zur gezielten Unterstützung ein Lernplan oder ein Nachteilsausgleich entwickelt und es findet ein unterstützender Förderunterricht statt.

Für Kinder, die den Anforderungen der Eingangsphase nicht gerecht werden können, werden die Eltern zum Ende des 1. Halbjahres des 2. Schulbesuchsjahres von den Lehrkräften zu einem Gespräch eingeladen und darüber informiert.

Die Klassenkonferenz entscheidet, ob ein Kind ein weiteres Jahr in der Eingangsphase verbleibt.

Für Kinder mit mutmaßlich verkürzter Eingangsphase (ein Jahr für Klasse 1 und 2) wird zum Halbjahr des ersten Schulbesuchsjahres ein Lernplan notwendig. Die Klassenkonferenz kann eine Verkürzung beschließen.

  • Mehr erfahren Sie unter: www.Schulgesetz Schleswig-Holstein. de, Stichwort: Eingangsphase!

Im Anschluss an die Eingangsphase

In unserer Schule lernen die Kinder durchgehend, also auch in Klasse 3 und 4, in individualisierten Lernformen und Unterrichtsmethoden und, wenn notwendig, für das jeweilige Kind mit Lern- oder Förderplan.

Grundsätzlich finden im November des jeweiligen Schuljahres Beratungsgespräche zwischen Lehrkräften, Förderlehrkräften und Erziehungsberechtigten statt. Hier wird die schulische Entwicklung jedes Kindes ausführlich besprochen. In den 4. Klassen finden nach den Halbjahreszeugnissen die verpflichtenden Beratungsgespräche zum Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 statt.

5.3. So fördern und fordern wir „unsere Kinder“ 

5.3.1 Lernen mit einem Lern- oder Förderplan

Treten Schwierigkeiten in einem oder mehreren schulischen Bereichen auf, erstellt die Lehrkraft der Grundschule einen Lernplan. Dabei kann die Förderschullehrerin beratend mitwirken. Es werden individuelle Ziele, die Art der Förderung (Umfang und Material) und ein konkreter Zeitplan festgelegt. Der Lernplan wird mit den beteiligten Lehrkräften, den Eltern und dem Kind besprochen.

Sollte das Kind den Anforderungen des Grundschullehrplans trotz 3-jähriger Eingangsphase und Förderung im Rahmen der Möglichkeiten unserer Grundschule, dennoch umfänglich und über einen längeren Zeitraum nicht entsprechen können, wird ein Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung eingeleitet. Sollte ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden, schreibt die Förderlehrkraft einen Förderplan. Dieser wird einmal im Jahr fortgeschrieben und evaluiert. 

Das Kind erhält dann eine sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Lehrplans der Grundschule und nach den Anforderungen des jeweiligen Förderschwerpunktes.5.3.2 Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche

Werden bei einem Kind Schwierigkeiten im Lesen und/ oder Rechtschreiben erkennbar, so ist es zunächst Aufgabe des Klassen-bzw. Fachlehrers gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten und diese in einem Lernplan festzulegen.

In Klasse 3 und 4 erfolgt dann eine zusätzliche Förderung im LRS- Förderunterricht. Entsprechend der individuellen Lernsituation werden Übungen in den folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Förderung der Lernbereitschaft und Lernfreude
  • Stärkung des selbstständigen Arbeitens
  • Vermittlung von hilfreichen Arbeits- und Lernstrategien der Fresh- Methode
  • Übungen zur Konzentration und Merkfähigkeit
  • Förderung der visuellen und auditiven Wahrnehmung
  • Lese- und Rechtschreibübungen

Bei einer anerkannten Lese- Rechtschreibschwäche erhält das Kind einen Nachteilsausgleich und weiterhin einen Lernplan. Im Zeugnis erhält das Kind dann den Hinweis zur anerkannten Lese- und Rechtschreibschwäche und des damit einhergehenden Notenschutzes.

5.3.3 Förderung unserer Kinder nicht deutscher Muttersprache

Seit dem Schuljahr 2015/16 ist unsere Schule ein DaZ – Zentrum. Die Kinder nicht deutscher Muttersprache werden bei uns in sogenannten Basisstufen und in einer Aufbaustufe integrativ unterrichtet. Alle Kinder erhalten stundenweise eine individuelle Sprachförderung. Für den Schulalltag bedeutet das, die betroffenen Kinder befinden sich mehrfach die Woche, stundenweise und während der Unterrichtszeit, in einer Kleingruppe und erlernen die deutsche Sprache. Den Rest der Schulzeit sind die Kinder in ihren Stammklassen. Auch diese Kinder erhalten einen Nachteilsausgleich und bei Bedarf einen Lernplan.

5.3.4 Diagnostische Maßnahmen an unserer Schule 

LRS-Überprüfung: Die Rechtschreibleistungen aller Schüler- und Schülerinnen werden im 4. Schuljahr (November/Dezember) durch standardisierte Tests (DRT 4, CFT 20-R) überprüft.

Sprachstandsüberprüfung DaZ:

  • Sprint-Sprachermittlung/Havas 5
  • Sprint – Sprachermittlungsbögen

Diagnostische Maßnahmen im Rahmen einer Beratung oder Lernstandsermittlung durch die Sonderschullehrkraft:

  • Überprüfung der sprachlichen Fähigkeiten
  • Überprüfung einzelner Wahrnehmungsbereiche
  • informelle oder standardisierte Verfahren zur Überprüfung der Schulleistungen

Diagnostische Verfahren im Rahmen einer sonderpädagogischen Überprüfung:

  • Verfahren zur Intelligenzdiagnostik
  • ggf. Verfahren zur Überprüfung motorischer Fähigkeiten
  • Verfahren zur Überprüfung der Schulleistungen, der Konzentrationsfähigkeit und der Fähigkeiten in den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen.

6. Vertretungskonzept 

Für unseren Vertretungsunterricht gelten folgende Grundsätze:

Die Verlässlichkeit (8:00 bis 13:00 Uhr) wird zu jeder Zeit gewährleistet!

  • Der DaZ-Unterricht bleibt möglichst bestehen.
  • Die Inklusionsstunden bleiben möglichst bestehen.
  • Doppelbesetzungen werden aufgelöst.
  • Die Kollegen erteilen zusätzlichen Unterricht entsprechend ihrer Unterrichtsverpflichtung. Die Mehrarbeitsstunden sollten möglichst zeitnah wieder abgegolten werden.
  • In möglichen Stunden werden Klassen (1.-4.Klasse) klassenstufenweise unterrichtet.
  • Im Falle der Erkrankung einer Lehrkraft soll möglichst ab Klassenstufe 3 Deutsch, Mathematik und Sachunterricht nach Stundenplan auch inhaltlich vertreten werden.
  • Für die weiteren Fächer werden von der erkrankten Lehrkraft keine Unterrichtsmaterialien vorbereitet.
  • Das Einreichen von Vertretungsmaterial richtet sich nach dem Zustand der erkrankten Lehrkraft.
  • Der Schulsozialarbeiter kann als Aufsicht eingesetzt werden. 
  • Die Schulassistenz kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufsicht eingesetzt werden.
  • In einzelnen Stunden werden die Kinder, wenn möglich mit Stillarbeit beschäftigt. Alle Klassen müssen Material für eine Stillarbeit vorliegen haben.
  • Wenn nötig werden die Kinder einer Klasse ab Klassenstufe 2 in festgelegten Kleingruppen anderen Klassen zugeordnet. Sie bearbeiten dann ihr Stillarbeitsmaterial.
  • Ab dem 2. Krankheitstag einer Lehrkraft und ab Klassenstufe 3 kann die erste Unterrichtsstunde (7:35-8:20 Uhr) ausfallen, so dass für diese Kinder Schulbeginn um 8:00 Uhr ist. In der Ergänzungszeit werden sie dann einer jeweiligen Nachbarklasse zugeordnet. Mit dieser Regelung wird die Verlässlichkeit (8:00-13:00 Uhr) gewährleistet. 

7. Ausbildungskonzept

Wir bilden regelmäßig Lehrkräfte an unserer Schule aus und begleiten sie auf dem Weg zum 2. Staatsexamen.

Eine Ausbildungslehrkraft je Fach unterstützt und berät die LIV bei ihrer Arbeit in den Klassen, bei der Elternarbeit und bei der eigenen Reflektion. Darüber hinaus engagiert sich das gesamte Kollegium bei der Ausbildungsgestaltung. Die LIV kann bei allen Kolleginnen und Kollegen und in allen Klassen jederzeit nach Absprache hospitieren. 

Die Schulleitung steht zusätzlich beratend und unterstützend zur Verfügung und vereinbart pro Ausbildungsquartal ein Orientierungsgespräch.

Die aktualisierte Ausbildungsverordnung des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) bildet die Grundlage für die Ausbildung unserer Referendare. Das IQSH begleitet die Ausbildung durch wöchentlich stattfindende Seminare und regelmäßige Unterrichtsbesuche.

8. Ausblick oder: Das nehmen wir uns vor

  • Weiterentwicklung unseres Inklusionsprogramms
  • Erarbeitung eines Konzeptes zum Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5
  • Weiterentwicklung unserer Zusammenarbeit mit dem OGS – Bereich
  • Die Fertigstellung unseres Schutzkonzeptes
  • Weiterentwicklung unseres Konzeptes zur Digitalisierung

Dieses Schulprogramm wird in regelmäßigen Abständen überprüft und evaluiert.

Überarbeitet und neu verabschiedet in der Schulkonferenz im Mai 2025!

Aufgrund der Lesbarkeit wurde darauf verzichtet die Geschlechter sprachlich zu differenzieren, es sind jedoch immer sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint.